Abstract
Die Politisierung des Rechts im Nationalsozialismus hatte die Funktion, den Umbau des Staates in eine Diktatur theoretisch zu untermauern. Recht, Politik und Moral sollten, so die ideologische Vorgabe, eine Einheit in einem Staatsganzen bilden, das Volk und Führer vereinte. Der folgende Beitrag will anhand relevanter Texte der NS-Rechtstheoretiker wesentliche Merkmale dieser Rechtspolitisierung aufzeigen.